28Jan Wie lange gilt ein Ersatzdokument für einen in Spanien verlorenen Personalausweis?
Frage von : Wie lange gilt ein Ersatzdokument für einen in Spanien verlorenen Personalausweis?
Ein Bekannter hat seinen Personalausweis in Spanien verloren. Er war bei der Polizei und hat Anzeige erstattet. Wenn er nun zum Generalkonsulat geht und sich einen Ersatz ausstellen lässt – wie lange ist dieser gültig. Er hat nämlich eigentlich vor in Spanien zu überwintern. Der Rückflug ist im Mai 2011.
Ich habe das hier gefragt weil das Konsulat Sonntags geschlossen hat. Ich dachte ich könnte Informationen bekommen um den 80 jährigen Mann schon mal zu beruhigen. Habe auch stichhaltige Antworten bekommen. In einem anderen Ratgeber Forum.
Beste Antwort:
Answer by Zoe
Wieso fragtsr du das hier und nicht er im Generalkonsulat?
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Januar 28th, 2012 um 05:04
Das General Konsulat kann ihm ein Ersatz Dokument ausstellen aber nur mit begrenzter Wirkung. Um zu überwintern ist es noch zu früh so das er in der BRD einen neuen Personalausweis beantragen kann.
Januar 28th, 2012 um 06:01
ein halbes jahr normalerweise, aber bei grenzübertritten sollte er noch eine restlaufzeit von 3 monaten haben.
also einen neuen beantragen